Vatervolk
Unsere Vatervölker
Auf der Belegstelle stehen 2024 Töchter des Volkes
DE-14-21-1375-2021
14 = Landesverband Sachsen-Anhalt
21 = Züchter ist Wilfried Götze
1375 = Identitätsnummer vom Volk
2021 = Die Königin wurde im Jahre 2021 geboren
Die Zuchtwerte:
Honig Zuchtwert: 116
Sanftmut Zuchtwert: 107
Wabensitz Zuchtwert: 105
Schwarmverhalten Zuchtwert: 105
Varroaindex: 96*
Gesamtzuchtwert: 105
Körklasse Av
* Bei diesem Volk wurde nur ein Varroamerkmal gemessen
Infos aus dem BeeBreed-Portal: https://www2.hu-berlin.de/beebreed/
Zuchtstoff
Gerne gibt Theo Günthner, Leiter der Belegstelle mittwochs und samstags um 18.00 Uhr Zuchtstoff des Zuchtvolkes auf der Belegstelle ab.
Zuchtvölker 2024:
Info folgt
Züchter geben die eintägigen Larven der gekörten Königin in künstlichen Weiselnäpfchen in ein weiselloses Pflegevolk oder über ein Absperrgitter in ein weiselrichtiges Volk.
Damit das klappt, müssen Imker das Pflegevolk vorbereitet haben. Dazu können sie einen Brutableger machen und alle Weiselzellen, die das Volk angesetzt hat, ausbrechen.
Züchter
Züchter der Belegstelle
Züchter, die ihre Königinnen auf der Belegstelle Königswald begatten lassen:
Anton Asenbauer
Lindberg 9, 944419 Reisbach, Tel.: 08734/7761
e-mail: anton.asenbauer(at)t-online.de
www.bienen-asenbauer.de
Richard Geck
richard.geck@t-online.de
Josef Hasenöhrl
94447 Plattling
Franz und Anton Krieger
Vilsbiburger Straße 68, 84160 Frontenhausen, Tel.: 08732/2810
e-mail: krieger.franz(at)web.de
www.bienen-krieger.de
Werner Solleder
Industriestraße 2, 94333 Geiselhöring, Tel.: 09423/902460
e-mail: service(at)solleder.info
www.solleder.info
Alfred Straubinger
94428 Eichendorf – Aufhausen
Alfred Straubinger
Andreas Levcenko
Email: info@imkerei-vilshofen.de
www.honig-bienenkoenigin.de
Klaus Moosmüller
94486 Osterhofen
Klaus-moosmueller@web.de
Anfahrt und Schutzkreis
Anfahrt
Schutzkreis
Anzeige des Schutzkreises im BayernAtlas
Auf ihrem Hochzeitsflug nehmen die jungen Bienenköniginnen Samenpakete von ungefähr 20 Drohnen auf. Dazu fliegen die Königinnen und die Drohnen mehrere Kilometer weit auf Sammelplätze hoch in der Luft. Die Bienenzüchter können nicht kontrollieren, wohin die Königinnen fliegen und mit welchen Drohnen sie sich paaren. Deswegen gibt es nach § 4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes um jede Belegstelle einen Schutzkreis von mindestens 7,5 Kilometern. In diesem Schutzkreis dürfen Imker nur Bienenvölker der Zuchtrichtung der Belegstelle aufstellen. Gerne können Imker sich Zuchtstoff der Belegstelle abholen. Vom 1. Mai bis zum 31. August dürfen überhaupt keine Bienenvölker und Schwärme in den Schutzkreis der Belegstelle gebracht werden.
Die Züchtergruppe bittet alle Imker dringend, den Schutzkreis zu beachten. Wer im Schutzkreis Völker mit Drohnen, die nicht der Linie der Zuchtrichtung der Belegstelle entsprechen, aufstellt, gefährdet die Zuchtarbeit der letzten 40 Jahre. Er begeht eine Ordnungswiedrigkeit (Art. 7 ZuVLFG), und ist schadensersatzpflichtig.