Unsere Vatervölker

Auf der Belegstelle stehen 2025 Töchter des Volkes

DE-2-308-14-2022

2 = Landesverband Bayerischer Imker e.V.
308 = Züchter ist Andreas Levcenko
14 = Identitätsnummer vom Volk
2022 = Die Königin wurde im Jahre 2022 geboren

Die Zuchtwerte:

Honig Zuchtwert: 109
Sanftmut Zuchtwert: 108
Wabensitz Zuchtwert: 104
Schwarmverhalten Zuchtwert: 109
Varroaindex: 100
Gesamtzuchtwert: 106

Körklasse Av

Infos aus dem BeeBreed-Portal: https://www2.hu-berlin.de/beebreed/ZWS/zw/koenigin.php?l=DE&lv=2&z=308&nr=14&j=2022

Mittwoch und Samstag ab 18 Uhr wird auf der Belegstelle Zuchtstoff der Zuchtvölker abgegeben.

Zuchtvölker 2025:

Info folgt

Züchter geben die eintägigen Larven der gekörten Königin in künstlichen Weiselnäpfchen in ein weiselloses Pflegevolk oder über ein Absperrgitter in ein weiselrichtiges Volk.

Damit das klappt, müssen Imker das Pflegevolk vorbereitet haben. Dazu können sie einen Brutableger machen und alle Weiselzellen, die das Volk angesetzt hat, ausbrechen.

Züchter der Belegstelle

Züchter, die ihre Königinnen auf der Belegstelle Königswald begatten lassen:

Anton Asenbauer
Lindberg 9, 944419 Reisbach, Tel.: 08734/7761
e-mail: anton.asenbauer(at)t-online.de
www.bienen-asenbauer.de

Richard Geck
richard.geck@t-online.de

Josef Hasenöhrl
94447 Plattling

Franz und Anton Krieger
Vilsbiburger Straße 68, 84160 Frontenhausen, Tel.: 08732/2810
e-mail: krieger.franz(at)web.de
www.bienen-krieger.de

Werner Solleder
Industriestraße 2, 94333 Geiselhöring, Tel.: 09423/902460
e-mail: service(at)solleder.info
www.solleder.info

Alfred Straubinger
94428 Eichendorf – Aufhausen
Alfred Straubinger

Andreas Levcenko
Email: info@imkerei-vilshofen.de
www.honig-bienenkoenigin.de

Klaus Moosmüller
94486 Osterhofen
Klaus-moosmueller@web.de

Anfahrt

Schutzkreis

Anzeige des Schutzkreises im BayernAtlas

Auf ihrem Hochzeitsflug nehmen die jungen Bienenköniginnen Samenpakete von ungefähr 20 Drohnen auf. Dazu fliegen die Königinnen und die Drohnen mehrere Kilometer weit auf Sammelplätze hoch in der Luft. Die Bienenzüchter können nicht kontrollieren, wohin die Königinnen fliegen und mit welchen Drohnen sie sich paaren. Deswegen gibt es nach § 4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes um jede Belegstelle einen Schutzkreis  von mindestens 7,5 Kilometern. In diesem Schutzkreis dürfen Imker nur Bienenvölker der Zuchtrichtung der Belegstelle aufstellen. Gerne können Imker sich  Zuchtstoff der Belegstelle abholen. Vom 1. Mai bis zum 31. August dürfen überhaupt keine Bienenvölker und Schwärme in den Schutzkreis der Belegstelle gebracht werden.

Die Züchtergruppe bittet alle Imker dringend, den Schutzkreis zu beachten. Wer im Schutzkreis Völker mit Drohnen, die nicht der Linie der Zuchtrichtung der Belegstelle entsprechen, aufstellt, gefährdet die Zuchtarbeit der letzten 40 Jahre. Er begeht eine Ordnungswiedrigkeit (Art. 7 ZuVLFG), und ist schadensersatzpflichtig.