Liebe Imkerinnen, liebe Imker,
jetzt sind alle gefordert. Jeder Einzelne trägt Verantwortung gegenüber sich und seinen Mitmenschen, Abstand zu halten und das Coronavirus einzudämmen.

Die Betreuung von Tieren gilt als „triftiger Grund“ für das Verlassen der Wohnung. Bitte nur einzeln zu den Bienen gehen, nicht in Gruppen.

Bei Fahrten zu den Bienenständen vorhandene Unterlagen, ausgestellt durch die Behörden, mitführen (z.B. Gesundheitszeugnis vom letzten Jahr, Betriebsnummer, etc.). Bitte keine „selbstgestrickten“ Bescheinigungen ausstellen. Die Fahrten sind auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Probe-Imker

Vereine sollen derzeit keine neuen Probe-Imker aufnehmen.

Probe-Imker vom Vorjahr möglichst über digitale Medien wie WhatsApp, Skype etc. begleiten. Wenn das nicht möglich sein sollte, die Betreuung mit einem Mindestabstand von 1,5 m und unter Beachtung der gültigen Hygieneregeln durchführen. Es wird empfohlen, bei der theoretischen Ausbildung auf digitale Medien auszuweichen (Nutzung von Lehrfilmen, z. B. der Bieneninstitute, der Verbände etc.).

Bienenwanderungen

Nur zum Erhalt des Einkommens bei Berufsimkereien im Vollerwerb oder Nebenerwerb empfohlen.

Wanderungen durch Freizeitimker, wenn unbedingt notwendig, nur innerhalb des Landkreises. So ist eine Versorgung der Völker im Fall einer Quarantäne des Imkers leichter sicherzustellen.

Winterverluste ausgleichen

Mögliche Winterverluste durch Ablegerbildung oder Kunstschwärme kompensieren. Königinnen bei seriösen Anbietern aus der Region beziehen. Sollten Sie dennoch Völker kaufen, bitte die nötige Vorsicht walten lassen. Bitte kaufen Sie keine Bienen unbekannter Herkunft!

Gegenseitige Unterstützung

Denken Sie daran, dass im Fall einer Quarantäne die Betreuung Ihrer Völker sichergestellt sein muss. Wenden Sie sich bei einer amtlich angeordneten Quarantäne an Ihre Imkerkollegen oder Ihren Ortsverein, auch eine vereinsübergreifende Unterstützung ist möglich. Freizeitimkerinnen und -imker, die sich aufgrund der aktuellen Lage (z. B. Kurzarbeit) zu Hause aufhalten und Berufsimker unterstützen möchten, können vermittelt werden. Nähere Informationen auf der Homepage des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund.

Belegstelle Königswald

Wie bereits im letzen Jahr wird der Betrieb der Belegstelle unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen stattfinden können.

Es gilt Maskenpflicht im Belegstellenhaus und wenn der Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann.